Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ein gepflegtes Ortsbild erfreut uns alle jeden Tag aufs Neue. Es sorgt nicht nur dafür, dass wir uns in Cadenberge wohlfühlen, sondern ermöglicht auch die Begehbarkeit und Sicherheit unserer Wege. Daher möchten wir heute die Gelegenheit nutzen, um an die geltenden Regelungen unserer Reinigungssatzung zu erinnern.
Wer reinigt was? Die Reinigung der Gehwege, Gossen (Rinnen) und oft auch der Fahrbahnen bis zur Straßenmitte ist in vielen Bereichen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Das bedeutet im Alltag:
Gehwege und Fußgängerbereiche: Bitte fegen Sie diese regelmäßig frei von Schmutz, Laub und Unrat und schneiden sie von ihrem Grundstück rüberwachsende Pflanzen zurück.
Gossen und Rinnen: Ein sauberer Rinnenbereich sorgt dafür, dass Regenwasser – besonders bei plötzlichem Starkregen – ungehindert abfließen kann und die Gullis nicht verstopfen.
Wildkraut: Auch das Entfernen von störendem Bewuchs auf den Gehwegen gehört zur regelmäßigen Pflege dazu, um Stolperfallen zu vermeiden und die Pflasterung zu schonen.
Zusammen für mehr Sicherheit: Gerade für ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen oder Sehbehinderte sind saubere und hindernisfreie Gehwege von großer Bedeutung.
Mit Ihrem regelmäßigen Einsatz leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in unserer Nachbarschaft.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen, die schon jetzt durch ihre Mitarbeit für Sauberkeit und Sicherheit auf Cadenberges Straßen und Wegen sorgen und bitten alle anderen, ebenfalls Eimer, Besen und Fugenkratzer in die Hand zu nehmen und mitzumachen!