Änderung der Verkehrsführung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Entzerrung von Gefahrenpunkten im Kreuzungsbereich Cuxhavener Straße/Bahnhofstraße/Finkenhörne setzt die Gemeinde Cadenberge ab dem 3. August 2026 die verkehrsrechtliche Anordnungen des Landkreises Cuxhaven (vom 11.02.26 und 08.07.26) um. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde und der Polizei.

Änderung der Verkehrsführung

Die Maßnahmen umfassen folgende Kernpunkte:

  • Einbahnstraßenregelung in der Straße Finkenhörne: Ab dem 3. August 2026 wird die Straße Finkenhörne als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Westercadewisch ausgewiesen. Diese Maßnahme soll den Rückstau in den Kreuzungsbereich sowie unübersichtliche Abbiegevorgänge reduzieren. Der Radverkehr darf die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren! Auch die Zufahrt zum Eckgrundstück Finkenhörne Haus-Nr 12 bleibt bestehen.

  • Verkehrsführung und Ausweichstrecken: Der aus Richtung Westercadewisch kommende Verkehr wird über die Gewerbestraße in Richtung Cadenberge umgeleitet.

    Das angrenzende Neubaugebiet (Bereich „In den Gärten“ / „Alter Burgwall“) darf nicht als Ausweichstrecke genutzt werden.

    Dieses wird im Zuge des anstehenden Endausbaus als verkehrsberuhigter Bereich mit der Kennzeichnung „Anlieger frei“ ausgewiesen.

  • Neuregelung der Parksituation in der Bahnhofstraße: Das bereits seit längerer Zeit geltende und ausgeschilderte Verbot des halbseitigen Haltens auf dem Gehweg und der Straße (vor der Volksbank und der Apotheke) wird künftig durch bauliche Maßnahmen verstärkt. Da das Verbot oft missachtet wurde und dies zu Behinderungen sowie Unfällen führte, wird in absehbarer Zeit eine Parkbucht eingerichtet. Nur innerhalb dieser Bucht ist das Parken künftig erlaubt; das Halten auf dem Gehweg bleibt weiterhin untersagt. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, auf umliegende Parkflächen auszuweichen.